Sicherheitsschuhe
Einlagen für Sicherheitsschuhe
nach BGR 191*
Orthopädische-Sicherheitsschuhe
Anträge zu Download hier
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag
- Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)
- Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder von Arbeitsschuhen
* BGR191 / DGUV 112-191: Die Regel DGUV 112-191 (alt BGR 191)schreibt vor das orthopädische Schuheinlagen und Schuhzurichtungen (Anpassungen) nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen eingelegt oder eingearbeitet werden darf, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen das heißt nur dann zahlt im Schadensfall die Versicherung. Wir bitten Ihnen für Ihre zugelassen oder bei uns gekauften Sicherheitsschuhe die entsprechenden zugelassenen orthopädischen Einlagen und orthopädischen Zurichtungen.