Sicherheitsschuhe

Atlas Schuhe

zugelassen nach BGR 191*

Einlagen für Sicherheitsschuhe

nach BGR 191*

Orthopädische-Sicherheitsschuhe

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* BGR191 / DGUV 112-191: Die Regel DGUV 112-191 (alt BGR 191)schreibt vor das orthopädische Schuheinlagen und Schuhzurichtungen (Anpassungen) nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhen eingelegt oder eingearbeitet werden darf, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen das heißt nur dann zahlt im Schadensfall die Versicherung. Wir bitten Ihnen für Ihre zugelassen oder bei uns gekauften Sicherheitsschuhe die entsprechenden zugelassenen orthopädischen Einlagen und orthopädischen Zurichtungen.